Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sagt, dass der soziale Wohnungsbau in zahlreichen Ballungszentren mit Wohnungsengpässen wiederbelebt werden muss.
Seit sieben Jahren sind die Länder für die soziale Wohnraumförderung alleine zuständig. Bis 2019 will der Bund die Länder hinsichtlich der sozialen Wohnraumförderung mit so genannten Kompensationsmitteln von jährlich etwa 518 Millionen Euro unterstützen.
Im Mittelpunkt steht das bezahlbare Wohnen, dass mit dem Bündnis von Ländern, Kommunen, der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie Vertretern von Mieterbund und Gewerkschaft einen hohen Stellenwert einnehmen wird, so die Bundesministerin. Ziel sei die Deckung des wachsenden Wohnungsbedarfs in den Ballungsräumen und die Bewältigung von sozialen, demografischen und energetischen Herausforderungen.
Länder können Baudarlehen für Neubauwohnungen mit Zinssätzen, die unterhalb der marktüblichen Zinssätze liegen, mit den Geldhilfen vom Bund gewähren. Mit den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen werde der Bund verbilligt Konversionsgrundstücke an Kommunen abgeben. Berechnet wurde ein Gesamtvolumen von ungefähr 100 Millionen Euro, begrenzt auf vier Jahre. Mit Investitionszuschüssen der Bundesregierung soll das bestehende Kreditprogramm der KfW ergänzt werden.
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